10.05.2023

Ryffel-Areal Oberwetzikon

Wetziker Wahrzeichen durch Buebetrickli gefährdet
In einer willkürlich erscheinenden Weise hat der Stadtrat eine Grundeigentümerin im ehemaligen Ryffel-Areal unterhalb des Schlosses von der Gestaltungsplanpflicht entbunden. Damit ist nicht nur eine Ungleichbehandlung, sondern vor allem auch ein Kompetenzeingriff gegenüber dem Parlamentsentscheid und eine Missachtung der zahlreichen öffentlichen Interessen verbunden. Der Quartierverein Oberwetzikon fordert den Stadtrat auf, das laufende Baubewilligungsverfahren sofort zu sistieren und das ordentliche Gestaltungsplanverfahren einzuleiten.

Unsere Stadt ist mit historischen Bauten und Ensembles nicht gerade reich gesegnet. Den vorhandenen sollten wir deshalb besonders Sorge tragen. In Oberwetzikon sind das die Reformierte Kirche mit der oberen Usterstrasse, dem Löwenkomplex und dem Schloss mit den zugehörigen Nebengebäuden wie dem Salzhäuschen und dem Lehenhaus. Um hier eine sorgfältige Stadtentwicklung unter Beachtung der öffentlichen Interessen - vom Denkmalschutz über die Revitalisierung des Schlossbaches bis hin zur bewohnerfreundlichen Strassenraumgestaltung - zu gewährleisten, hatte das Parlament vor zehn Jahren eine Gestaltungsplanpflicht festgelegt. In einem Übergriff und im Widerspruch zur geltenden Bau- und Zonenordnung hat der Stadtrat nun diese Pflicht für eine einzige Grundeigentümerschaft aufgehoben und ein direktes Baubewilligungsverfahren zugelassen. Das aufgelegte Bauprojekt zeigt leider in aller Deutlichkeit, dass die privaten Gewinninteressen die öffentlichen Interessen nicht nur ignorieren, sondern fast vollständig unterdrücken. Der Quartierverein Oberwetzikon fordert ein gesetzeskonformes Verfahren ein und setzt sich damit für eine nachhaltige Gestaltung des verkehrsgeplagten Stadtteils ein.

Medienmitteilung vom 26.12.2024
Kurzgutachten zum Bauprojekt Ryffel-Areal 19.12.2024
Vorentscheide 10.05.2023 (pdf)